Jülich, 19.1.2012 – Es ist gerichtlich bestätigt: Eine gewerbliche Facebook-Fanseite muss ein Impressum des Anbieters haben. Das hat das Landgericht Aschaffenburg in einer Entscheidung vom 19.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11) bestätigt. Bei einer Facebook-Seite handelt es nämlich sich um einen vom Anbieter selbst erstellten und verwalteten Bereich, dessen Inhalte er selbst bestimmt. Es empfiehlt sich daher das Impressum als einen eigenen Menüpunkt bzw. Reiter (auch Tab genannt) auf der Facebookseite zu platzieren.
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